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Finanzkommission: Einsparung von 150 Millionen Euro bei Kinderärzten

Massive Unzufriedenheit mit Pflegepolitik. Credits: LabNews Media LLC

Die FinanzKommission Gesundheit schlägt eine technische Korrektur bei der Vergütung von Kinder- und Jugendärzten vor. Damit sollen die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 jährlich rund 150 Millionen Euro einsparen. Die Maßnahme betrifft die Entbudgetierung kinderärztlicher Leistungen und wird als rein methodische Anpassung dargestellt. Kritiker sehen darin jedoch eine substantielle Kürzung in einem sensiblen Bereich der ambulanten Versorgung.

In ihrem Ersten Bericht zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ab 2027 widmet die Kommission dem Thema ein eigenes Kapitel (6.3.4). Die Reformempfehlung Nr. 5 zielt auf die sogenannte Kinderarzt-MGV ab – den Anteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, der auf Kinder- und Jugendärzte entfällt. Die Kommission stuft die Maßnahme in Kategorie A ein: keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität erwartet.

Hintergrund der Entbudgetierung

Mit dem SGB V-Änderungsgesetz 2023 wurden die Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin zum 1. April 2023 entbudgetiert. Seitdem werden alle im EBM-Kapitel 4 aufgeführten Leistungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe und ohne Abschläge vergütet. Ziel der damaligen Regelung war es, die ärztliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendmedizin finanziell attraktiver zu gestalten und eine bedarfsgerechte Versorgung zu sichern.

Zur Umsetzung musste die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bereinigt werden. § 87a Absatz 3b SGB V beauftragte den Bewertungsausschuss, den auf Kinder- und Jugendärzte entfallenden Anteil – die Kinderarzt-MGV – festzulegen. Als Grundlage diente das Honorarvolumen des zweiten Quartals 2022. Dieser Wert wurde einmalig als Referenz herangezogen und anschließend nur noch mit den üblichen MGV-Anpassungsmechanismen fortgeschrieben.

Der Referenzwert und seine Regelungslücken

Der Referenzwert bildet den zentralen Ausgangspunkt für die Berechnung der Kinderarzt-MGV. Er bestimmt, welcher Betrag aus dem regionalen MGV-Topf den Kinderärzten zugewiesen wird. Liegt der tatsächliche abrechenbare Leistungsbedarf darüber, leisten die Krankenkassen Ausgleichszahlungen. Im umgekehrten Fall erfolgt eine Verrechnung im Folgequartal.

Die aktuelle Systematik weist nach Ansicht der Kommission zwei zentrale Mängel auf:

Erstens wurde bei der erstmaligen Festlegung 2023 nicht für jedes Quartal separat das Honorarvolumen des jeweiligen Vorjahresquartals berücksichtigt. Stattdessen diente ausschließlich das zweite Quartal 2022 als Referenz. Saisonale Schwankungen – etwa höhere Leistungsmengen im Winter durch Infekte – blieben damit unberücksichtigt.

Zweitens erfolgte bei der Bildung der Kinderarzt-MGV keine Dynamisierung des herangezogenen Honorarvolumens um vertraglich vereinbarte Anpassungsfaktoren wie Veränderungen in der Versichertenstruktur oder der Morbidität.

Beide Lücken führen dazu, dass die Kinderarzt-MGV systematisch zu niedrig ausfällt. In allen Quartalen zwischen April 2024 und Juni 2025 mussten die Krankenkassen daher Ausgleichszahlungen leisten. Ein Teil dieser Mehrkosten entsteht nicht durch echte Leistungsausweitung, sondern allein durch die unvollständige Abbildung von Dynamik und Saisoneffekten.

Die Reformempfehlung der Kommission

Die FinanzKommission empfiehlt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Künftig soll bei der Bildung der Kinderarzt-MGV sowohl die saisonale Effekte als auch Dynamisierungseffekte angemessen berücksichtigt werden. Die Kinderarzt-MGV soll ab 2027 neu festgelegt und jährlich fortgeschrieben werden. Als Vorbild dient die Regelung für den hausärztlichen Bereich nach dem GVSG.

Die geschätzte Finanzwirkung liegt bei ca. 150 Millionen Euro Einsparung im Jahr 2027. Unter der Annahme einer Fortsetzung der derzeitigen Preisentwicklung steigt das Volumen bis 2030 auf 180 Millionen Euro. Die Einsparungen sind dauerhaft.

Zur Umsetzung ist lediglich eine Änderung von § 87a Absatz 3b SGB V erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung übernimmt anschließend der Bewertungsausschuss. Die Maßnahme kann kurzfristig mit Wirkung ab 2027 in Kraft treten.

Keine Auswirkungen auf die Versorgung?

Die Kommission betont ausdrücklich, dass die finanziellen Anreize für die einzelnen Kinder- und Jugendärzte durch die Entbudgetierung unverändert bleiben. Die MGV-Bereinigung greife nicht in die abschlagsfreie Vergütung jeder einzelnen Leistung ein. „Es ist kein Effekt auf die Versorgung zu erwarten“, heißt es im Bericht. Die Maßnahme korrigiere lediglich unbeabsichtigte Mehrzahlungen.

Aus ethischer Sicht sei es wichtig, Regelungen so zu gestalten, dass sie den tatsächlichen Versorgungsbedarf möglichst präzise abbilden und unbeabsichtigte Mehrbelastungen der solidarisch finanzierten Versichertengemeinschaft vermeiden.

Kritik an der Prioritätensetzung

Die Empfehlung Nr. 5 steht im Kontext eines umfassenden Sparpakets mit insgesamt 66 Maßnahmen und einer Gesamtwirkung von 42,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Während andere Vorschläge große Leistungsbereiche wie Arzneimittel oder stationäre Versorgung betreffen, greift diese Korrektur gezielt in den sensiblen Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ein. Obwohl die Kommission von einer reinen „technischen Korrektur“ spricht, handelt es sich um eine substantielle Einsparung von 150 Millionen Euro jährlich – allein bei den Ärzten, die sich um die jüngsten Patienten kümmern.

Kritiker werden einwenden, dass gerade in der Kinder- und Jugendmedizin Wartezeiten und Versorgungsengpässe bereits heute spürbar sind. Die Entbudgetierung 2023 sollte genau diese Probleme mildern. Eine nachträgliche Korrektur der Referenzwert-Berechnung könnte – trotz der Beteuerungen der Kommission – mittelbar zu geringeren Ressourcen in den Praxen führen. Die Kommission selbst räumt einen „Mehraufwand für die Vertragspartner“ ein.

Die Empfehlung verdeutlicht die Zielrichtung der gesamten Kommissionsarbeit: die Begrenzung der Ausgabendynamik in der GKV. Ob die präzise Abbildung von Saison- und Dynamisierungseffekten tatsächlich ohne jede Auswirkung auf die Versorgungsrealität bleibt, wird die Praxis zeigen müssen. Für die Politik stellt die Maßnahme einen weiteren Baustein dar, um die Beitragssätze ab 2027 stabil zu halten – auch wenn dies bei den Kinderärzten substantiell spart.

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The Editors in Chief of lab-news.de are Marita Vollborn and Vlad Georgescu. They are bestselling authors, science writers and science journalists since 1994.More details about their writing on X-Press Journalistenbüro (https://xpress-journalisten.com).More Info on Wikipedia:About Marita: https://de.wikipedia.org/wiki/Marita_Vollborn About Vlad: https://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_Georgescu