Im Landkreis Unterallgäu ist ein Mensch an den Folgen einer Infektion mit dem seltenen Borna-Virus (BoDV-1) gestorben. Das teilte das zuständige Landratsamt mit. Die Infektion sei im Raum Bad Wörishofen nachgewiesen worden. Das Gesundheitsamt klärt derzeit den genauen Infektionsweg und steht in engem Kontakt mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Wo und wie sich der Betroffene angesteckt habe, sei noch unklar.
Infektionen mit dem Borna Disease Virus 1 sind bundesweit äußerst selten. Experten gehen von weniger als zehn Fällen pro Jahr aus, der weitaus größte Teil davon in Bayern. Die Erkrankung verläuft jedoch in der Regel schwer und endet häufig tödlich – die Letalität liegt bei über 90 Prozent. Das Virus verursacht eine schwere Gehirnentzündung (Enzephalitis).
Symptome
Die Erkrankung beginnt unspezifisch mit Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und allgemeinem Krankheitsgefühl. Innerhalb weniger Tage treten neurologische Symptome hinzu, darunter Verhaltensauffälligkeiten, Sprach- und Gangstörungen. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine schwere Enzephalitis, die Betroffene oft binnen Tagen bis Wochen ins Koma fallen lässt. Überlebende tragen in der Regel schwere bleibende Schäden davon.
Diagnostik
Die Diagnose erfolgt durch direkten Erregernachweis, vor allem mittels PCR aus Liquor (Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit), Blut oder Gewebeproben. Serologische Tests auf Antikörper können ergänzend hinzugezogen werden. Bei unklaren Enzephalitiden raten Experten zu einer gezielten Borna-Virus-Diagnostik, da die Symptome unspezifisch sind und leicht mit anderen viralen Hirnentzündungen verwechselt werden können. Seit 2020 besteht eine labordiagnostische Meldepflicht für den direkten Nachweis beim Menschen.
Therapie
Eine kausale Therapie gibt es bislang nicht. Behandlungsversuche umfassen antivirale Medikamente und immunsupprimierende Ansätze, um die überschießende Immunreaktion des Körpers zu dämpfen, die maßgeblich für die schweren Schäden verantwortlich ist. Trotz solcher Maßnahmen bleibt die Prognose in den meisten Fällen sehr ungünstig. Die Betreuung erfolgt intensivmedizinisch.
Das Virus wird vor allem von der Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) übertragen, die als natürliches Reservoir gilt. Die scheuen, nachtaktiven Insektenfresser scheiden das Virus über Speichel, Urin, Kot oder Haut aus, ohne selbst zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt vermutlich durch Kontakt mit Ausscheidungen – etwa über kontaminierten Staub, Erde oder verunreinigte Flächen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung gilt als extrem unwahrscheinlich.
In den vergangenen Monaten und Jahren gab es mehrere Fälle in Bayern: Im März 2026 wurde eine Infektion im Landkreis Erding gemeldet. Im Herbst 2025 starb ein 57-Jähriger im Landkreis Tirschenreuth. Zuvor waren im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm zwei Menschen an dem Virus gestorben. Für diese Häufungen gab es bislang keine einheitliche Erklärung. Das Virus ist seit März 2020 meldepflichtig.
Schutzmaßnahmen empfohlen
Das LGL und das Robert Koch-Institut (RKI) raten zu Vorsicht im Umgang mit Wildtieren, insbesondere Spitzmäusen:
- Lebende oder tote Tiere nie mit bloßen Händen berühren.
- Bei Arbeiten, bei denen Staub aufgewirbelt werden könnte (z. B. Kehren in Schuppen oder Ställen), Gummihandschuhe, Schutzbrille und Feinstaubmaske (z. B. FFP2) tragen.
- Nach möglichem Kontakt duschen, Kleidung waschen und Flächen reinigen.
- Kadaver in verschlossener Plastiktüte im Hausmüll entsorgen.
Hauskatzen, die Spitzmäuse jagen, gelten theoretisch als mögliches kurzfristiges „Bindeglied“, eine Übertragung ist jedoch nicht bewiesen. Direkter Kontakt sollte vorsorglich einige Stunden vermieden werden.
Eine spezifische Impfung gibt es nicht. Das Infektionsrisiko bleibt insgesamt sehr gering, betonen Experten. Dennoch sollte das Virus ernst genommen werden, insbesondere in endemischen Regionen Bayerns. Das LGL und das RKI beobachten die Lage weiter und raten bei unklaren Enzephalitiden zu einer entsprechenden Diagnostik. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des LGL und des RKI.
