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Editorial: Backhaus’ fortgesetzte Verletzung der Garantenpflicht

Am 18. April 2026 liegt der Buckelwal Timmy seit exakt 18 Tagen unverändert in der flachen Kirchsee vor der Insel Poel. Die private Rettungsinitiative meldet am selben Tag erneute Verzögerungen bei der Bergung mit Luftkissen und Pontons. Die Finanzierin Karin Walter-Mommert erklärte gegenüber Medien, die Aktion werde durch „ständig neue Steine in den Weg gelegt“ behindert – konkret durch weitere behördliche Auflagen und eine laufende Besprechung mit dem Team und Umweltminister Till Backhaus (SPD).

Bis zum 15. April 2026 hatte das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter Backhaus keinerlei aktive Bergungsmaßnahmen ergriffen. Der Wal verblieb 17 Tage im Brackwasser der Ostsee (Salzgehalt 8–15 Promille). Für einen Atlantik-Bewohner mit ca. 35 Promille Salzgehalt führt dies objektiv zu fortschreitender ulzerativer Dermatitis mit Hautaufquellung, Blasenbildung, Rissen und erhöhtem Infektionsrisiko, verstärkt durch den eigenen Körperdruck im flachen Wasser.

Am 8. April 2026 erstatteten die Bestseller-Autoren und Investigativ-Journalisten Marita Vollborn und Vlad Georgescu Strafanzeige und Strafantrag gegen Till Backhaus sowie weitere verantwortliche Amtsträger bei der Staatsanwaltschaft Rostock und der Polizeiinspektion Wismar. Der Vorwurf lautet Tierquälerei durch Unterlassen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG. Die Anzeigenden begründen dies mit der tagelangen passiven Hinnahme erkennbarer, erheblicher Leiden eines Wirbeltieres, obwohl technische Möglichkeiten (u. a. seit 1983 international erprobte Luftkissen- und Ponton-Bergung) bestanden und zumutbar waren. Sie legen internationale Leitlinien (NOAA, IWC, australische Guidelines) als Anhang bei. Die Anzeige verweist zudem ausdrücklich auf die Garantenstellung des Ministers gemäß § 13 StGB sowie auf den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Die Staatsanwaltschaft Rostock hat den Eingang des Strafantrags sowie mehrerer vergleichbarer Anzeigen bestätigt.

Als zuständiger Minister trägt Backhaus die Garantenpflicht für den Schutz von Wirbeltieren in seinem Zuständigkeitsbereich. Diese Pflicht verlangt das Ergreifen zumutbarer Maßnahmen zur Leidensminderung, sobald das Leiden erkennbar und technisch abwendbar ist. Die Strafanzeige vom 8. April machte diese Rechtspflicht für Backhaus unmittelbar evident. Dennoch folgten weitere sieben Tage ohne aktives Handeln des Ministeriums. Erst danach duldete Backhaus das private Konzept – ohne eigene Verantwortung zu übernehmen.

Die seit dem 16. April laufenden Vorbereitungen der privaten Initiative werden durch ministerielle und behördliche Auflagen nun am 18. April erneut um Tage verzögert. Damit setzt sich die Linie der Verzögerung unmittelbar fort. Die dokumentierte Chronologie – 18 Tage im flachen Brackwasser, Strafanzeige am 8. April, anschließende weitere Untätigkeit und aktuelle behördliche Auflagen – erfüllt nach der Argumentation der Anzeigenden den objektiven Tatbestand des § 17 TierSchG i. V. m. § 13 StGB durch Unterlassen.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin/Rostock muss nun prüfen, ob die Garantenpflicht verletzt und der Straftatbestand der Tierquälerei durch Unterlassen erfüllt wurde. Das ist die direkte, nachprüfbare Anwendung des Tierschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches auf die vorliegenden Fakten.

Umweltminister Till Backhaus. Credits: Wikipedia
LabNews Media LLC

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The Editors in Chief of lab-news.de are Marita Vollborn and Vlad Georgescu. They are bestselling authors, science writers and science journalists since 1994.More details about their writing on X-Press Journalistenbüro (https://xpress-journalisten.com).More Info on Wikipedia:About Marita: https://de.wikipedia.org/wiki/Marita_Vollborn About Vlad: https://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_Georgescu