Das gesetzliche Hautkrebsscreening (HKS) wurde 2008 als Kassenleistung eingeführt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) zur Mortalitätsreduktion vorlagen. Die Evidenzlage bleibt bis heute schwach und wird international sowie national kontrovers bewertet.
1. Internationale Bewertung
Die US Preventive Services Task Force (USPSTF) kommt in ihrer letzten Aktualisierung 2023 zu einer „I“-Empfehlung: Die aktuelle Evidenz reicht nicht aus, um Nutzen und Schaden einer routinemäßigen Hautkrebs-Früherkennung bei asymptomatischen Erwachsenen zu beurteilen. Es gibt keine RCTs, die eine Reduktion der Melanom-Mortalität durch visuelle Ganzkörperuntersuchung nachweisen.
Cochrane-Reviews und systematische Übersichten bestätigen: Es fehlt an hochwertiger Evidenz für einen bevölkerungsweiten Nutzen. Beobachtungsstudien zeigen zwar mehr Frühstadien, aber keine konsistente Senkung der Sterblichkeit auf Bevölkerungsebene.
2. Deutsche Datenlage
- SCREEN-Projekt (Schleswig-Holstein 2003/2004): Das Pilotprojekt mit rund 360.000 Teilnehmern zeigte eine deutliche Zunahme früher Melanome und eine vorübergehende Mortalitätsreduktion nach fünf Jahren (im Vergleich zu Nachbarregionen). Nach zehn Jahren war dieser Effekt jedoch nicht mehr nachweisbar. Es handelt sich um eine ökologische Studie mit erheblichen methodischen Limitationen (Lead-Time-Bias, Length-Time-Bias).
- Bundesweites Screening seit 2008: Die Inzidenz früher Melanome (in situ und T1) stieg deutlich an (bis zu 69 % in manchen Auswertungen). Die Inzidenz fortgeschrittener Stadien blieb jedoch weitgehend stabil. Bevölkerungsbezogene Krebsregisterdaten zeigen bisher keine signifikante und anhaltende Reduktion der Melanom-Mortalität. Einige regionale Krankenkassendaten (z. B. Sachsen) deuten auf eine geringere Sterblichkeit bei Screening-Teilnehmern hin, doch diese Effekte verschwinden bei Adjustierung für Confounder und Bias.
- Überdiagnose und Schaden: Experten wie Jürgen Windeler und das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit weisen auf ein relevantes Risiko von Überdiagnosen hin. Viele entdeckte Läsionen wären klinisch nie relevant geworden. Dies führt zu unnötigen Biopsien, Eingriffen, Kosten und Belastungen für die Betroffenen, ohne nachweisbaren Mortalitätsvorteil auf Bevölkerungsebene.
- Aktuelle Evaluationen (BQS 2019–2022 und 2023): Von 26,5 Millionen ausgewerteten Screenings wurde bei 50 % der inzidenten Hautkrebsfälle die Diagnose im Rahmen des Screenings gestellt. Dennoch fehlt bislang der Nachweis eines bevölkerungsweiten Mortalitätsvorteils.
3. Fazit der Fachwelt
Hochwertige Evidenz (RCTs) für eine Reduktion der Hautkrebs-Sterblichkeit durch flächendeckendes Screening fehlt. Beobachtungsdaten zeigen eine Verschiebung hin zu früheren Stadien, aber keine eindeutige Senkung der Mortalität. Die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ und internationale Gremien betonen daher, dass risikoadaptiertes Screening bei Hochrisikogruppen (z. B. viele Muttermale, familiäre Belastung, Immunsuppression) sinnvoller sein könnte als ein anlassloses Screening der gesamten Bevölkerung ab 35 Jahren.
Der aktuelle politische Vorstoß, das Screening als Regelleistung zu streichen, stützt sich genau auf diese Evidenzlücken und die hohen Kosten bei begrenzter Wirksamkeit. Eine endgültige Bewertung bleibt jedoch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion.


