GeDIG-Entwurf: ePA soll zum zentralen digitalen Einstieg ins Gesundheitssystem werden
Berlin (LabNews Media LLC) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen ersten Referentenentwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Papier soll die elektronische Patientenakte (ePA) zum zentralen Dreh- und Angelpunkt der ambulanten Versorgung machen und die Grundlagen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem schaffen. Gleichzeitig werden die nationalen Vorgaben zur Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) konkretisiert. Kern des Entwurfs ist die deutliche Aufwertung der ePA. Versicherte sollen künftig über die ePA-App nicht nur eigene Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch eine digitale Ersteinschätzung erhalten, Termine buchen und elektronische Überweisungen (E-Überweisung) nutzen. Ab September 2029 sollen E-Überweisungen verpflichtend sein, sobald die Technik dies flächendeckend ermöglicht. Krankenkassen müssen ab Februar 2028 einen „digitalen Versorgungseinstieg“ als Ankerpunkt des Primärversorgungssystems anbieten. Ziel ist es, Patienten zunächst in die Hausarztpraxis zu lenken und von dort gezielt an Fachärzte weiterzuleiten. Das…





