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Der Entstehungsprozess der GOÄ-Novelle: Ein detaillierter Überblick

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist keine reine Selbstverwaltungsregelung der Ärzteschaft, sondern eine Rechtsverordnung der Bundesregierung gemäß § 11 Bundesärzteordnung (BÄO). Sie erfordert die Zustimmung des Bundesrates. Eine Novellierung (GOÄneu) folgt daher einem zweistufigen Prozess: einer langen fachlichen Vorbereitung durch Ärzteschaft und Kostenträger sowie einem formellen staatlichen Verordnungsverfahren. Der aktuelle Prozess zur GOÄneu dauert seit über einem Jahrzehnt und befindet sich Stand April 2026 in der politischen Umsetzungsphase.

1. Historischer Hintergrund und Ausgangslage

Die letzte grundlegende Überarbeitung der GOÄ erfolgte 1996. Seitdem blieb das Leistungsverzeichnis veraltet und spiegelte weder den medizinischen Fortschritt (z. B. digitale Verfahren, neue Diagnostik) noch aktuelle betriebswirtschaftliche Kosten wider. Dies führte zu Abrechnungsunsicherheiten, Streitigkeiten und einer Entwertung ärztlicher Leistungen.

Bereits 2013 vereinbarten die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) eine umfassende Novellierung. Der Prozess umfasste:

  • Erarbeitung eines modernen Leistungsverzeichnisses (ca. 5.500–5.600 Gebührenpositionen).
  • Betriebswirtschaftliche Kalkulationen.
  • Abstimmungen mit über 165 ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften (insgesamt Hunderte von Experten).

Zwischenphasen wie Testbetriebe (2022/2023), Preisverhandlungen und Clearing-Verfahren folgten. 2016 kam es zu einem vorübergehenden Stopp, danach ging es schrittweise weiter bis zur Einigung auf ein Leistungsverzeichnis, Preise (mit prognostiziertem Volumenanstieg von ca. 13,2 %) und einen Rechtsrahmen.

2. Fachliche Vorbereitungsphase (Selbstverwaltung und Konsensfindung)

Diese Phase liegt in der Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung und der Kostenträger und dauerte über 10 Jahre:

Ziel: Ein zeitgemäßes, betriebswirtschaftlich fundiertes und konsentiertes Regelwerk, das Rechtssicherheit schafft und die GOÄ zukunftsfähig macht (u. a. durch eine geplante „Gemeinsame Kommission“ für laufende Aktualisierungen).

3. Formelles staatliches Verordnungsverfahren (Politische Umsetzung)

Der konsentierte Entwurf ist nicht rechtsverbindlich. Die Umsetzung liegt allein beim Verordnungsgeber:

  • Prüfung und Regelungsentwurf im BMG: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft den Entwurf fachlich, führt Ressortabstimmungen (u. a. mit Finanzministerium) und Gespräche mit Ländern (Beihilfe) durch. Ministerin Nina Warken kündigte im Herbst 2025 die Umsetzung an; ein Regelungsentwurf ist für Mitte 2026 vorgesehen.
  • Kabinettsbeschluss: Die Bundesregierung beschließt die Verordnung.
  • Zustimmung des Bundesrates: Pflichtig (Art. 80 GG), da finanzielle Auswirkungen auf Länderhaushalte (Beihilfe) bestehen. Hier sind weitere Anpassungen möglich.
  • Begleitgesetzgebung: Notwendig sind Änderungen der BÄO (z. B. Einführung der Gemeinsamen Kommission) und ggf. Anpassungen im SGB V.
  • Erlass und Inkrafttreten: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Geplantes Inkrafttreten frühestens Ende 2026 oder 2027 (ambitioniert 01.01.2027), mit Übergangsregelungen.

4. Besonderheiten und Herausforderungen der GOÄneu

  • Finanzielle Effekte: Prognostizierter Anstieg des Honorarvolumens um ca. 13,2 % (stufenweise), mit Monitoring und Nachsteuerungsmöglichkeiten.
  • Strukturelle Innovationen: Bessere Abbildung moderner Medizin, Stärkung der sprechenden Medizin, Wegfall veralteter Multiplikatoren.
  • Kritik und Akzeptanz: Trotz breiter Zustimmung beim Ärztetag gab es Gegenstimmen einzelner Fachgruppen (z. B. Radiologie, Labor). Der Prozess bleibt dynamisch.
  • Zukunftssicherung: Die geplante paritätische Kommission (BÄK, PKV, Beihilfe) soll künftige Teilnovellierungen erleichtern und langfristige Aktualität gewährleisten.

Zusammenfassung: Die GOÄ-Novelle entsteht bottom-up durch fachlichen Konsens von Ärzteschaft und Kostenträgern, wird aber top-down durch Politik und Staat umgesetzt. Ohne politischen Willen (BMG, Kabinett, Bundesrat) bleibt der Entwurf ein Vorschlag. Mit der Ankündigung von Ministerin Warken hat der Prozess 2025/2026 endlich Fahrt aufgenommen – eine überfällige Modernisierung der privatärztlichen Vergütung steht bevor.

LabNews Media LLC

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The Editors in Chief of lab-news.de are Marita Vollborn and Vlad Georgescu. They are bestselling authors, science writers and science journalists since 1994.More details about their writing on X-Press Journalistenbüro (https://xpress-journalisten.com).More Info on Wikipedia:About Marita: https://de.wikipedia.org/wiki/Marita_Vollborn About Vlad: https://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_Georgescu