Berlin (LabNews Media LLC) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen ersten Referentenentwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Papier soll die elektronische Patientenakte (ePA) zum zentralen Dreh- und Angelpunkt der ambulanten Versorgung machen und die Grundlagen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem schaffen. Gleichzeitig werden die nationalen Vorgaben zur Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) konkretisiert.
Kern des Entwurfs ist die deutliche Aufwertung der ePA. Versicherte sollen künftig über die ePA-App nicht nur eigene Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch eine digitale Ersteinschätzung erhalten, Termine buchen und elektronische Überweisungen (E-Überweisung) nutzen. Ab September 2029 sollen E-Überweisungen verpflichtend sein, sobald die Technik dies flächendeckend ermöglicht. Krankenkassen müssen ab Februar 2028 einen „digitalen Versorgungseinstieg“ als Ankerpunkt des Primärversorgungssystems anbieten. Ziel ist es, Patienten zunächst in die Hausarztpraxis zu lenken und von dort gezielt an Fachärzte weiterzuleiten.
Das Gesetz erweitert zudem die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation. Krankenkassen erhalten breitere Zugriffsrechte auf Versichertendaten und dürfen sogenannte Reallabore einrichten. Eine Experimentierklausel erlaubt es ihnen, Sozialdaten zu anonymisieren und für eigene Präventionsangebote zu nutzen. Die gematik soll künftig datenaustauschbezogene Abstimmungen auf europäischer Ebene übernehmen und erhält erweiterte Befugnisse für die technische Umsetzung.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Faxversand im Gesundheitswesen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein soll. Der Zugang zur ePA soll perspektivisch auch über die europäische EUDI-Wallet möglich werden. Damit will das BMG die Telematikinfrastruktur stabilisieren, die Vernetzung verbessern und die Datennutzung patientenzentriert und datenschutzkonform ausbauen.
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Mit dem GeDIG sollen die ambitionierten Ziele der Digitalstrategie des BMG in konkrete Regelungen überführt und das deutsche Gesundheitswesen enger mit den europäischen Datenstrukturen verknüpft werden.
