Die Betriebskrankenkasse BKK Firmus kann künftig in sechs Bundesländern keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen. Betroffen sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Grund sind organisatorische Veränderungen bei den Trägerunternehmen und aufsichtsrechtliche Vorgaben nach § 173 SGB V. Die Kasse darf nur dort neue Mitglieder werben, wo ihre Träger Betriebsstätten unterhalten. Bestehende Mitglieder bleiben unberührt.
Die BKK Firmus kritisiert die Regelung als Einschränkung des Kassenwahlrechts und fordert eine Reform, die Betriebskrankenkassen eine echte bundesweite Öffnung ermöglichen soll.


