GOÄneu (Entwurf 2025) vs. EBM im detaillierten Vergleich – Stand März 2026
Die GOÄneu (Entwurf, vom 129. Deutschen Ärztetag Mai 2025 gebilligt, 948 Seiten, seit Juni 2025 beim BMG) ist noch keine gültige Verordnung. Die alte GOÄ (1982/1996) gilt weiterhin. Ein Regelungsentwurf des BMG ist für Mitte 2026 angekündigt; realistisches Inkrafttreten frühestens 01.01.2027 (laut BÄK-Präsident Reinhardt) oder 2028. Der EBM ist dynamisch und wird laufend angepasst (aktuelle Fassung Q1/2026, Orientierungspunktwert 12,7404 Cent ab 01.01.2026). Beide Systeme bleiben bewusst getrennt: GOÄneu für Privat-/PKV-/Selbstzahler, EBM exklusiv für GKV-Vertragsärzte. 1. Rechtsgrundlage und Entscheidungshoheit Aspekt GOÄneu (geplanter Entwurf) EBM (aktuell) Rechtsform Staatliche Rechtsverordnung (§ 11 BÄO, mit geplanter Änderung) Vereinbarung der gemeinsamen Selbstverwaltung (§ 87 SGB V) Wer erlässt / entscheidet Bundesregierung (BMG) mit Zustimmung Bundesrat; GeKo gibt nur Empfehlungen Bewertungsausschuss (paritätisch KBV + GKV-Spitzenverband; bei Patt unparteiischer Vorsitzender) Anpassungsgremium Gemeinsame Kommission (GeKo): 4 BÄK + 2 PKV + 2 Beihilfe; paritätisch, einvernehmlich Empfehlungen ? bei…



