Messerattacke Hamburg: Warum Alice Weidels Forderung nach „voller Härte des Gesetzes“ rechtlich verfehlt ist
Hamburg, 25. Mai 2025 – Nach der Messerattacke am Hamburger Hauptbahnhof, bei der am Freitagabend 18 Menschen verletzt wurden, fordert AfD-Chefin Alice Weidel auf X, die mutmaßliche Täterin, eine 39-jährige Deutsche, mit der „vollen Härte des Gesetzes“ zu bestrafen. Die Polizei stuft die Frau als psychisch krank ein, was Weidels Forderung rechtlich und sachlich problematisch macht. In Deutschland können psychisch Kranke unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen und erklären, warum Weidels Aussage auf einer unzutreffenden Annahme beruht. Hintergrund der Messerattacke Am Freitag, den 23. Mai 2025, gegen 18:05 Uhr, griff eine 39-jährige Frau am Hamburger Hauptbahnhof an den Gleisen 13 und 14 wahllos Passanten mit einem Messer an. Laut Polizei wurden 18 Menschen verletzt, vier davon lebensgefährlich, sechs schwer und sieben leicht. Die Verdächtige wurde dank des Eingreifens zweier Passanten festgenommen. Erste Ermittlungen…



