Das Clearing-Verfahren war eine entscheidende, rein ärztlich-interne Phase der GOÄ-Novellierung (2024–2025). Es diente der systematischen Klärung von Einwänden, der sachlichen Abwägung von Vor- und Nachteilen und der Herstellung einer gemeinsamen Haltung der gesamten Ärzteschaft – vor der Abstimmung auf dem 129. Deutschen Ärztetag im Mai 2025. Es war kein Schlichter- oder Schiedsverfahren, sondern ein strukturiertes Beratungs- und Anpassungsprozess unter Federführung der Bundesärztekammer (BÄK). Der PKV-Verband war nur teilweise beteiligt und signalisierte frühzeitig, dass es keine Nachverhandlungen zu den bereits vereinbarten Preisen geben würde.
1. Anlass und Hintergrund
Nach der Einigung von BÄK und PKV-Verband im September 2024 auf ein neues Leistungsverzeichnis (ca. 5.500 Gebührenpositionen) sowie Preise (mit akzeptiertem Ausgabenplus von bis zu 13,2 % für die PKV) wurde der Entwurf den rund 165 ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften vorgelegt.
Es gab deutliche Kritik – vor allem aus technischen Fächern (Radiologie, Labormedizin, Orthopädie/Unfallchirurgie), die Abwertungen im Vergleich zur alten GOÄ befürchteten. Über 100 detaillierte Stellungnahmen gingen bei der BÄK ein. Diese enthielten fachspezifische Einwände zur Folgenabschätzung, Leistungsbewertung und Transparenz.
Am 10. Oktober 2024 kündigte der BÄK-Vorstand das Clearing-Verfahren an. Ziel: „Sachfragen klären, das Für und Wider sorgfältig abwägen und in Ruhe zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu kommen.“ Der Prozess sollte die Ärzteschaft geschlossen hinter den Entwurf bringen, bevor er dem Ärztetag vorgelegt wird.
2. Ablauf und exakter Zeitplan
Der Clearing-Prozess war hochstrukturiert und zeitlich eng getaktet:
- November–Dezember 2024:
Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen.
Parallel: Erörterung mit dem PKV-Verband (um festzustellen, welche fachlichen Änderungen noch konsensfähig sind). - Januar–April 2025:
Verbändegespräche (Erörterungsgespräche) mit allen beteiligten Berufsverbänden und Fachgesellschaften.
Einige Termine fanden unter direkter Beteiligung des PKV-Verbandes statt.
Insgesamt fanden Hunderte von Einzel- und Gruppengesprächen statt (bei manchen Fachgesellschaften wie der DGVS z. B. am 5. März 2025). - 30. April 2025:
Versand der überarbeiteten Änderungsfassung an alle Verbände.
Diese Fassung war bereits mit dem PKV-Verband abgestimmt.
Der gesamte Prozess dauerte somit nur knapp sieben Monate – von der Ankündigung bis zur finalen Anpassung.
3. Methodik und Beteiligung
- Stellungnahmen: Über 100 schriftliche, fachlich detaillierte Positionspapiere von Berufsverbänden und Fachgesellschaften (z. B. DGVS, Radiologie-Verbände etc.).
- Erörterungsgespräche: Direkte, konstruktive Dialoge mit der BÄK (teilweise mit PKV). Ziel war nicht nur Kritik, sondern konkrete Verbesserungsvorschläge.
- Anpassungsumfang:
– 327 Änderungen im Gebührenverzeichnis (Legenden, Bewertungen, Zuschläge).
– 18 Änderungen an den Allgemeinen Bestimmungen. - Beispiele konkreter Ergebnisse (aus Fachgesellschaften):
- Aufwertung einzelner Ziffern (z. B. High-Resolution-Manometrie des Ösophagus um ca. 100 €).
- Offizielle Analog-Empfehlungen für bisher nur analog abrechenbare spezialisierte Verfahren (z. B. bestimmte endoskopische Leistungen).
- Vorbereitung einer „dynamischen Weiterentwicklung“ der GOÄ als „lebendes System“.
Die BÄK betonte ausdrücklich: Es handelte sich um einen ärztlich geführten Prozess, in dem fachliche Expertise Vorrang hatte.
4. Ergebnis und Bedeutung für den Gesamtprozess
Durch das Clearing-Verfahren wurde der ursprüngliche Entwurf sachgerecht angepasst, ohne die Kernvereinbarungen mit der PKV (Preise, Volumensteigerung, Abschaffung von Mehrfachhebesaetzen) zu gefährden. Der überarbeitete Entwurf ging mit breiter Rückendeckung in den 129. Deutschen Ärztetag (Mai 2025 in Leipzig) und wurde dort mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Erst danach erfolgte die Übergabe an das Bundesministerium für Gesundheit (Juni 2025). Das Clearing-Verfahren war damit der entscheidende Brückenschlag zwischen fachlicher Kritik und politischer Umsetzungsfähigkeit. Ohne diesen Schritt hätte der Entwurf wahrscheinlich keine ausreichende Akzeptanz in der Ärzteschaft gefunden.
Zusammenfassung in einem Satz: Das Clearing-Verfahren war das letzte große interne „Qualitätssicherungs- und Konsens-Tool“ der Ärzteschaft – ein hochtransparentes, zeitlich gestrafftes Verfahren aus Stellungnahmen, Erörterungsgesprächen und gezielten Anpassungen, das 327 Änderungen im Leistungsverzeichnis und 18 in den Allgemeinen Bestimmungen hervorbrachte und den Weg für die Abstimmung auf dem Ärztetag frei machte.
